Unser Geschäftsmodell zielt darauf ab, über die gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen hinaus eine nachhaltige soziale, ökologische und ökonomische Verantwortung in alle unsere Aktivitäten zu integrieren.

Unser Ziel ist es, eine Unternehmenskultur zu schaffen und zu erhalten, die die Einhaltung der nachfolgend genannten Regeln und ethischen Grundsätze bestmöglich unterstützt.

Die Kleinfeld Labortechnik GmbH bekennt sich hiermit zu folgenden Grundsätzen:

Respekt vor den Menschenrechten und Einhaltung der Gesetze

  • Wir unterstützen und respektieren den Schutz der UN-Menschenrechtscharta und stellen sicher, dass wir uns durch unser unternehmerisches Handeln nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen;
  • Wir halten alle Gesetze der jeweiligen Rechtsordnungen ein, in denen wir geschäftlich tätig sind, insbesondere im Hinblick auf den fairen Handel, den Datenschutz, die Rechte am geistigen Eigentum, die Geldwäsche und die Gesetze zum Insiderhandel.

Verbot von Korruption und Bestechung

Wir dulden keine Form von Korruption oder Bestechung und werden uns auch nicht darauf einlassen. Dies gilt auch für ungesetzliche Zahlungen oder andere Vorteile an Regierungsbeamte oder politische Entscheidungsträger mit dem Ziel, die Entscheidungsfindung zu beeinflussen.

Verbot von Kinderarbeit

Wir beschäftigen keine Personen unter dem geltenden gesetzlichen Mindestarbeitsalter.

Respekt vor den grundlegenden Menschenrechten der Mitarbeiter

  • Wir fördern Chancengleichheit und Gleichbehandlung ungeachtet von Ethnie, Geschlecht, ethnischer Herkunft, politischer oder religiöser Überzeugung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung;
  • Wir respektieren die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Rechte jedes Einzelnen;
  • Wir lehnen es ab, jemanden gegen seinen Willen arbeiten zu lassen;
    Wir tolerieren keine inakzeptable Behandlung von Mitarbeitern, einschließlich Diskriminierung, Nötigung, missbräuchliches oder ausbeuterisches Verhalten oder sexuelle Belästigung;
  • Wir bieten eine faire Vergütung und garantieren den geltenden gesetzlichen Mindestlohn;
  • Wir halten alle geltenden Gesetze und Vorschriften zur Arbeitszeit ein;
  • Wir erkennen die Rechte der Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit an und bevorzugen oder diskriminieren keine Mitglieder von Arbeitnehmerorganisationen oder Gewerkschaften.

 

Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter

  • Wir übernehmen Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter am Arbeitsplatz;
  • Wir nutzen die besten vernünftigerweise anwendbaren Standards für Vorsichtsmaßnahmen, um Gefahren zu kontrollieren und Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden;
  • Wir unterhalten ein angemessenes Arbeitsschutzmanagementsystem, das regelmäßige Sicherheitsschulungen beinhaltet.

Zulieferer und Geschäftspartner

  • Wir fördern die Einhaltung der Grundsätze und ethischen Standards dieses Verhaltenskodex durch unsere Lieferanten und Geschäftspartner;
  • Wir halten uns in unseren Beziehungen zu unseren Lieferanten und Geschäftspartnern an die oben genannten Grundsätze der Nicht-Diskriminierung.

Schutz der Umwelt

  • Wir unterhalten und entwickeln ein angemessenes Umweltmanagementsystem;
  • Wir unternehmen alle angemessenen technischen und wirtschaftlichen Anstrengungen, um die Umweltverschmutzung über die geltenden gesetzlichen und internationalen Standards hinaus zu reduzieren.
  • Wir überprüfen kontinuierlich die Wirksamkeit unserer Umweltschutzmaßnahmen.

Exportbeschränkungen

Unser Exportkontrollmanagementsystem hält sich strikt an alle Regeln und Vorschriften der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland sowie an individuelle Vereinbarungen mit Lieferanten bezüglich Exportbeschränkungen.

Wir dulden keine Form der Umgehung dieser Vorschriften und werden keine Geschäfte mit Personen tätigen, von denen wir annehmen, dass sie versuchen, diese Vorschriften zu umgehen. Insbesondere mit den folgenden Ländern prüfen und überwachen wir akribisch jedes potenzielle Exportgeschäft: Belarus, Iran, Kuba, Myanmar, Nordkorea, Russland, Sudan, Südsudan, Syrien, Ukraine und Krim.

 

Dieser Verhaltenskodex kann überarbeitet werden, um den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu entsprechen oder wenn sich die Anforderungen an die Compliance-Grundsätze ändern.

 

Bremen, Juli 2025

Kleinfeld Labortechnik GmbH